Verkauf im Erbbaurecht

Immobilie mit Erbbaurecht verkaufen

Beim Erbbaurecht werden Gebäude und Grundstücksnutzung anders zusammengeführt als beim klassischen Grundstückseigentum.

Wir stellen Gebäude, Erbbaurechtsvertrag und laufende Belastungen getrennt dar. Zustimmungserfordernisse, Vertragsauslegung, Finanzierung und steuerliche Folgen müssen die Beteiligten im Einzelfall rechtlich und finanziell prüfen lassen.

Der Vertrag gehört in den Mittelpunkt

Laufzeit, Erbbauzins, Anpassungsregelungen, Nutzungsbindungen und mögliche Zustimmungsvorbehalte prägen die Position des Käufers. Zusammenfassungen ersetzen den vollständigen Vertrag und Grundbuchnachweise nicht.

Gebäude und Grundstücksrecht getrennt prüfen

Der technische Zustand des Hauses folgt denselben baulichen Fragen wie bei anderem Eigentum. Daneben steht das eigenständige Recht zur Grundstücksnutzung mit seinen vertraglichen Bedingungen.

Beteiligte früh identifizieren

Erbbaurechtsgeber, finanzierende Stellen und gegebenenfalls weitere Berechtigte können für den Ablauf relevant sein. Wir sammeln die objektbezogenen Ansprechpartner, ohne rechtliche Zustimmungen vorwegzunehmen.

Vorbereitung

Hilfreich für das erste Gespräch.

  • Erbbaurechtsvertrag und Nachträge
  • Grundbuch und Erbbaugrundbuch
  • Restlaufzeit
  • Erbbauzins und Anpassungen
  • Zustimmungsvorbehalte
  • Gebäudeunterlagen und Zustand

Häufige Fragen

Kurz und verständlich beantwortet.

Ist Erbbaurecht dasselbe wie Grundstückseigentum?

Nein. Das Bauwerk und das zeitlich bestimmte Recht zur Nutzung des Grundstücks müssen in ihrer jeweiligen rechtlichen Ausgestaltung betrachtet werden.

Braucht der Verkauf eine Zustimmung?

Das kann sich aus Vertrag und Rechtslage ergeben. Eine qualifizierte Rechtsberatung und die beteiligten Stellen müssen den Einzelfall prüfen.

Kann eine Bank den Kauf finanzieren?

Finanzierbarkeit hängt unter anderem von Vertrag, Restlaufzeit, Objekt und Käufer ab. Eine Zusage kann nur die jeweilige Finanzierungspartnerin oder der Finanzierungspartner geben.

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