Wir stellen Gebäude, Erbbaurechtsvertrag und laufende Belastungen getrennt dar. Zustimmungserfordernisse, Vertragsauslegung, Finanzierung und steuerliche Folgen müssen die Beteiligten im Einzelfall rechtlich und finanziell prüfen lassen.
Der Vertrag gehört in den Mittelpunkt
Laufzeit, Erbbauzins, Anpassungsregelungen, Nutzungsbindungen und mögliche Zustimmungsvorbehalte prägen die Position des Käufers. Zusammenfassungen ersetzen den vollständigen Vertrag und Grundbuchnachweise nicht.
Gebäude und Grundstücksrecht getrennt prüfen
Der technische Zustand des Hauses folgt denselben baulichen Fragen wie bei anderem Eigentum. Daneben steht das eigenständige Recht zur Grundstücksnutzung mit seinen vertraglichen Bedingungen.
Beteiligte früh identifizieren
Erbbaurechtsgeber, finanzierende Stellen und gegebenenfalls weitere Berechtigte können für den Ablauf relevant sein. Wir sammeln die objektbezogenen Ansprechpartner, ohne rechtliche Zustimmungen vorwegzunehmen.