Betroffene sollten unverzüglich qualifizierte Rechtsberatung, Gläubiger und zuständige Stellen einbeziehen. Wir können parallel die immobilienbezogenen Unterlagen und den Zustand ordnen, aber weder das Verfahren stoppen noch rechtliche Ergebnisse zusagen.
Verfahrensstand zuerst klären
Entscheidend ist, welche Schritte bereits erfolgt sind, wer beteiligt ist und welche Verfügungen möglich sind. Diese Fragen beantwortet nicht die Vermarktung, sondern die rechtliche Prüfung mit den zuständigen Stellen.
Objektunterlagen parallel vorbereiten
Grundbuch, Flächen, Bauunterlagen, Nutzung, Mietverhältnisse, Schäden und laufende Kosten müssen auch unter Druck nachvollziehbar bleiben. Fehlende Informationen verschwinden nicht durch einen knappen Ablauf.
Keine Wirkung des Verkaufs versprechen
Ob ein freihändiger Verkauf möglich ist und wie er sich auf ein Verfahren auswirkt, hängt vom konkreten Stand und den Beteiligten ab. Wir beschränken unsere Arbeit auf die Immobilie und abgestimmte Vermarktungsschritte.